Schutzrechte

 

Patente

Das Patent zählt zu den technischen Schutzrechten, das nach einer patentamtlichen Prüfung für eine Erfindung erteilt wird, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Die maximale Schutzdauer des erteilten Patentes beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Innerhalb einer 12-monatigen Frist, die mit dem Anmeldetag beginnt, besteht für den Anmelder die Möglichkeit, auch außerhalb Deutschlands weitere prioritätsgestützte Patentanmeldungen zu hinterlegen, beispielsweise nationale, europäische oder internationale Patentanmeldungen.

 

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein technisches Schutzrecht und ist rechtsbeständig, sofern sein Gegenstand neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Im Gegensatz zur Patentanmeldung wird es nach einer Formalprüfung bereits nach wenigen Monaten eingetragen. Das Gebrauchsmuster dauert maximal 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Analog zum Patentrecht kann der Anmelder innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag ein Prioritätsrecht für etwaige Nachanmeldungen innerhalb und außerhalb Deutschlands beanspruchen. Die Priorität eines Gebrauchsmusters kann innerhalb der Prioritätsfrist auch für spätere Patentanmeldungen im In- und Ausland beansprucht werden.

 

Designs

Ästhetische Form- und/oder Farbschöpfungen in 2- oder 3-dimensionaler Gestaltung sind über Designanmeldungen den gewerblichen Schutzrechten zugänglich. Eine Designanmeldung erfolgt auf Grundlage von Abbildungen (Zeichnungen, Renderings oder Fotographien), die das Design aus unterschiedlichen Perspektiven zeigen. Es ist dabei möglich, den Schutz auf ganze Erzeugnisse oder auf Teile hiervon einzuschränken. Nach der Anmeldung führt das zuständige Patentamt eine Formalprüfung durch und registriert das Design, wenn alle Formerfordernisse erfüllt sind. Eine Überprüfung, ob das Design rechtsbeständig ist und demnach neu ist und Eigenart besitzt, führen die Patentämter regelmäßig nicht durch.

Eine Designanmeldung kann zunächst bei nationalen Patentämtern, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder als internationales Design beim Internationalen Büro (WIPO) hinterlegt werden. Die Prioritätsfrist, innerhalb der Nachanmeldungen möglich sind, um den Schutzbereich zu erweitern, beträgt bei Designanmeldungen 6 Monate.

Ein in der Bundesrepublik eingetragenes Design und ein in der Europäischen Union eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt sich auf maximal 25 Jahre verlängern, wenn in 5-jährigen Abständen jeweils Verlängerungsgebühren eingezahlt werden. In Auslandsstaaten gelten zum Teil andere Laufzeiten für dort registrierte Designs.

 

Marken

Marken dienen dazu, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden und somit die Herkunft zu kennzeichnen. Bei einer Markenanmeldung sind die Waren- und Dienstleistungen anzugeben, für die der Markenschutz beansprucht werden soll.

Je nach dem angestrebten Schutzbereich können nationale Markenanmeldungen mit Wirkung für ausgewählte Staaten oder Sammelanmeldungen, wie beispielsweise eine Unionsmarkenanmeldung oder - basierend auf einer bereits eingetragenen Marke - eine internationale Markenanmeldung eingereicht werden. Eingereichte Markenanmeldungen werden vor der Markenregistrierung von den zuständigen Ämtern geprüft, ob die Eintragungserfordernisse erfüllt sind, insbesondere ob die Marke unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre, jedoch ist eine uneingeschränkte Verlängerung über jeweils weitere 10 Jahre möglich.